Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in 74078, Heilbronn-Neckargartsch, Neckartalstraße, Böckingstraße 64. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 26 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit ES8.0 mit Foto 96 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Heilbronn erlies Bußgeldbescheid

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