Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit au8erhalb geschlossener Ortschaften wurde in 88518, Herbertingen, B 32, Höhe Aussiedlerhof, Mieterkingen, FR Bad Saulgau mit 13 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 63 km/h. Beweismittel: LEIVTEC XV3, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Bad Saulgau übersandt.
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