Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Aach-Neuhaus, B 51, Gem. Aach-Neuhaus, ca. km 0.25, FR Trier mit 17 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 87 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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