Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Alzenau, St 2305, Abschnitt 150, km 1,4, Ri. Alzenau wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 71 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, um 21 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil- PoliScan FM1 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Viechtach übersandt.

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