Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Aßlar, auf der A 45, Richtung Dortmund, bei km 159,750 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 87 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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