Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Oeynhausen, BAB 30, km 133,830, FR Osnabrück die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 101 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 21 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Vordruck Anhörung

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