Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bad Salzuflen, Kreis Lippe, BAB 2, km 316,250, Ri. Hannover die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 10 km/h bei zulässigen 120 km/h. Mit Lasergerät wurden 130 km/h mit Foto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG,§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Lippe erlies Bußgeldbescheid

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