In Bielefeld, BAB A 2, bei km 329,415, linke Spur, FR Hannover wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 39 km/h überschritten. Die durchgeführte Sensormessung ergab 139 km/h, bei zulässigen 100 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.6 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Bielefeld übersandte Fragebogen
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