Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Bonn, Hohe Straße, ggü Lichtmast 7, Fahrtrichtung Schlesienstraße um 21 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde 115,00 € Bußgeld erhoben. Festgestellt wurden 51 km/h. Beweismittel: Messgerät ESO 8.0.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bonn

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