Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremerhaven, Cherbouger Str., Höhe Fußgängerbrücke, FR Osten die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 62 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremerhaven übersandte Anhörung

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