In der Gem. Neu-Häcklingen, B 4/B 209, Abschnitt 700, St. 0,374, FR Soltau / Uelzen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung  mit TraffiStar S 350 mit Frontfoto ergab 103 km/h, bei zulässigen 70 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Lüneburg übersandte Formular Anhörung

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