In der Gemarkung Etzen, B 209, Abschnitt 310, Station 9,01, FR Lüneburg wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden 101 km/h mit TraffiPhot S, bei zulässigen 80 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Lüneburg übersandte Vordruck Anhörung

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