Bei einer Geschwindigkeitsmessung in der Gemarkung Lüneburg, B 4 / B 209, Abschnitt 765, Station 1,32, FR Soltau / Uelzen wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 125 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffiphot S, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Lüneburg übersandt.
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