Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Ovelgönne, Barghorn, B 211, Abschnitt 70, Station 0,080, FR Oldenburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 22 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät Traffipax TPH-S wurden 72 km/h mit Frontfoto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Wesermarsch übersandte Formular Anhörung

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