Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Düren, Nordstraße, FR Zollhausstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 50 km/h durch Messung mit SemiStation TS350. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Düren übersandte Zeugenfragebogen
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