Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Duisburg, A 59, km 15.480, RF DIN um 24 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: PoliScan mit Frontfoto 104 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Duisburg übersandte Vordruck Anhörung

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