Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Flur Elterlein, S 258, Zwönitzer Str., Kreuzung S 258/222, FR Scheibenberg mit 23 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 93 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landratsamt Erzgebirgskreis übersandt.

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