Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Frankfurt am Main, Berliner Straße 29 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 63 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandt.
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