Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Frankfurt am Main, Zur Frankfurt 77 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 50 km/h, bei erlaubten 30 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 20 km/h . Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Frankfurt am Main übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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