Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Frankfurt (Oder), R.-Luxemburg-Str., in Richtung K.-Marx-Straße ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 53 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Traffiphot stat. Geschw. und Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Frankfurt (Oder) übersandt.

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