Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Freiburg, Schützenalleetunnel, rechte Spur, stadteinwärts außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 72 km/h. Beweismittel: Induktionsschleifenmessung und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Freiburg übersandte Formular Anhörung

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