Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Fuldabrück, A 44, km 1,5, Berghäuser Brücke, Fahrtrichtung A 7 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 90 km/h  bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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