Mit 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h in Groß Sarau, A 20, km 21,200, Rtg. Rostock außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto ergab 122 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig Holstein übersandte Formular Anhörung
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