Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hamburg, auf der BAB 1, Nordelbbrücke, OT. Nr. 136, Ri. Norden um 52 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 132 km/h. Beweismittel: Video-Band-Aufzeichnung mit Foto. 1 Monat Fahrverbot
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamburg erlies Bußgeldbescheid
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