Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hannover, Gemarkung Hannover, B 3, km 0,7, Richtung Hannover außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 101 km/h. Beweismittel: Messgerät Vitronic PoliScan und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hannover übersandte Vordruck Anhörung

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