Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Heiddorf, 02, B 191, Abs. 40, km 0,510, Ri. Ludwigslust die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 13 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit PoliScan Speed ergab 63 km/h

Verletzte Vorschriften:§ 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Zeugenfragebogen

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