Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Landshut, Konrad-Adenauer-Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der mit Handmessgerät FG21P durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 74 km/h bei erlaubten 50 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Viechtach erließ Bußgeldbescheid
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