Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 213,897, Karlsruhe München die zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet. Bei der mit Sensormessung und Foto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 155 km/h bei erlaubten 120 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 35 km/h. Beweismittel: stat. Geschw. Messsystem TraffiStar S 330.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Formular Anhörung
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