Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lilienthal, Moorhauser Landstraße, K 8, Höhe Krankenhaus mit 13 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 43 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Vordruck Zeugenanhörung wurde von Bußgeldstelle Landkreis Osterholz übersandt.

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