Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Ludwigshafen, Gem. Ludwigshafen, auf der A 61, AS 650, FR Speyer um 30 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 90 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung
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