Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Ludwigshafen/Rh., Gem. Ludwigshafen, auf de A 61, Parkplatz “Bobelach”, FR Speyer. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h, bei zulässigen 130 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 159 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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