Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Mönchengladbach, auf der A 61, km 35,100, RF KO ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 109 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 49 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed

Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stadt Mönchengladbach übersandt.

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