In Montabaur, BAB 3, km 86,8, Gem. Montabaur, Höhe Notrufsäule, FR Köln wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 17 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät ergab 97 km/h, bei zulässigen 80 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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