In Mühlheim an der Ruhr, auf der A 40, RF Dortmund, bei km 53.252 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät PoliScan Speed 79 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Mühlheim an der Ruhr übersandte Anhörungsbogen

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