Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neuland, B 495, km 20,500 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 42 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto ergab 92 km/h

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Stade übersandte Vordruck Anhörung

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