Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Norderstedt, Poppenbütteler Straße, Höhe Nr. 143, FR Norderstedt-Mitte die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 32 km/h bei zulässigen 30 km/h. Mit Messprotokoll wurden 62 km/h mit Foto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Norderstedt übersandte Vordruck Anhörung

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