In Oberhausen, auf der Konrad-Adenauer-Allee, B 223, FR Süd wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um
30 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 90 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Beweismittel: Radarmessung mit Foto,100 € Bußgeld
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Oberhausen
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