Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Osterfeld, Stadt Osterfeld, BAB 9, km 166,850, Ri. München
wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 61 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 30 km/h, um 31 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

100,00 € Bußgeld wurde von Zentraler Bußgeldstelle Magdeburg erhoben.

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