Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Raunheim, B 43, NK 067/2,1, FR Rüsselsheim. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 125 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Vordruck Anhörung wurde durch Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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