Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Rostock, Petersdorfer Str., Gebäude “DB Netz AG”, Haus 31 um 24 km/h, bei zulässigen 50 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 74 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren mit Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rostock übersandte Anhörung

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