Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Roth, auf der B 2, Ri. Nürnberg, im Abschnitt 2640, km 0,5 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 130 km/h mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed und Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 30 km/h wurde Bußgeld von 80,00 € erhoben.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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