Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Rumohr, A 215, km 11,050, in Rtg. Neumünster. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Foto 102 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Rendsburg-Eckernförde übersandte Vordruck Anhörung

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