Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Salzgitter, B 248, Upener Kreuzung, km 5,95, Richtung Goslar, Messstelle 1 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 70 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 20 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffiphot S digital und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Salzgitter übersandt.

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