Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schönbek, auf der A 7, in Höhe km 85,375, Rtg. Flensburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät mit Foto durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 31 km/h bei zulässigen 80 km/h. Festgestellt wurden 111 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schleswig-Holstein übersandte Formular Anhörung
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