Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Speyer, Gem. Speyer, A 61, bei km 378,150, FR Hockenheim die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 121 km/h durch Messung mit Lasergerät mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h wurde Bußgeldverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Vordruck Anhörung

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