Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Speyer, Gem. Speyer, A 61, bei km 379,5, FR Hockenheim die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h bei zulässigen 80 km/h. Durch Messung mit Lasergerät wurden 106 km/h mit Foto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 18 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.1.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung
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