Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Vier, bei Bolzenburg, B 5, Abs. 020, km 3,995, Ri. Ludwigslust die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 29 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit PoliScan Speed ergab 99 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Formular Anhörung im Bußgeldverfahren.

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