Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Wermelskirchen, A 1, km 382,8, FR Dortmund ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 128 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Rheinisch-Bergischer Kreis übersandt.

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