In  Wörth, Gem. Wörth, auf der B 10, Stations-km 0.621, FR Karlsruhe wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lichtschrankenmessung mit Foto 79 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörungsbogen

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