Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 57076, Siegen-Weidenau, Glück-Auf-Straße, Nr. 23, FR Weidenauer Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 30 km/h, 48 km/h mit durch Messung mit Einseitensensor ES8.0. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 18 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Siegen-Wittgenstein übersandte Zeugenfragebogen

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